Weiterbildung PiW


Wir freuen uns, dass Sie sich für die Weiterbildung zur/m Fachpsychotherapeutin/en interessieren! Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen. 

 

Die Ausbildungsreform 

Der Zugang zu den Berufen der Psychotherapie ist durch das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz 2019 neu geregelt worden. Der neue Weg zur Approbation erfolgt durch ein polyvalentes Bachelor- und Masterstudium mit Schwerpunkt Klinische Psychologie und Psychotherapie. Das Studium endet mit der Approbation, die zum Führen der Berufsbezeichnung „Psychotherapeut*in“ berechtigt und bereits zur Berufsausübung befähigt. 

Nach dem Studium kann eine fünfjährige Weiterbildung in Berufstätigkeit zur/m „Fachpsychotherapeutin*en“ angeschlossen werden. Während der Weiterbildung erfolgt in ambulanten und stationären Phasen eine Spezialisierung auf eines der drei Gebiete „Erwachsene“, „Kinder und Jugendliche“ oder „Neuropsychologische Psychotherapie“ und die Vertiefung in einem Psychotherapieverfahren. Mit Abschluss der Weiterbildung wird die Voraussetzung für die Eintragung in das Arztregister nach § 95c Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) erworben. Diese wiederum ist die zwingende Voraussetzung für den Erwerb einer vertragspsychotherapeutischen Zulassung („Kassensitz“). 

Nähere Informationen zum Berufszugang nach neuem und altem Recht bietet die Landespsychotherapeutenkammer Baden-Württemberg unter folgendem Link: 

https://www.lpk-bw.de/afw/ausbildung 

 

Unsere Angebote 

Die OAP bietet weiterhin die Ausbildung zur/m Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin/en nach altem Weg an. Die Zulassungsvoraussetzungen hierfür finden Sie hier

Die OAP wird auch die Weiterbildung zur/zum Fachpsychotherapeutin/en im Gebiet „Kinder und Jugendliche“ im Psychotherapieverfahren „Verhaltenstherapie“ anbieten.

Der erste Jahrgang wird im Herbst 2025 starten. Ihre Bewerbung sowie Fragen richten Sie bitte per E-Mail an [email protected].