Ausbildung

zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (Approbation) 

 Beginn: jeweils immer im Oktober eines Jahres 

Zulassungsvoraussetzungen

Mindestalter von 24 Jahren und Teilnahme an einem individuell mit Ihnen vereinbarten Informationsgespräch über unsere Ausbildung, sowie einer der folgenden Abschlüsse gem. § 5 Abs. 2 Nr. 2 PsychThG 
 (Stand August 2020): 

  • Diplom in Psychologie (mit Prüfungsfach Klinische Psychologie) oder Nachweis eines in einem anderen Land abgeschlossenen gleichwertigen Hochschulstudiums der Psychologie.
  • Master- oder Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Psychologie, soweit das Fach Klinische Psychologie eingeschlossen ist.
  • Bachelor in Pädagogik, Sozialpädagogik bzw. Sozialarbeit oder Heilpädagogik.
  • Master- oder Magisterabschluss im Sinne des § 19 Abs. 4 HRG in Pädagogik oder Magisterabschluss im Sinne des § 18 HRG  mit Hauptfach Pädagogik.


Nach dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung, das ab dem 01.09.2020 in Kraft getreten ist, kann die bisherige KJP Ausbildung nach dem alten Gesetz noch bis zum 01.09.2032 absolviert, d. h. begonnen und abgeschlossen werden. 


Falls Sie ihr Studium vor dem 01.09.2020 begonnen oder abgeschlossen haben, können Sie die Ausbildung zum/zur Kinder und Jugendlichenpsychotherapeut*in nach der bis zum 31.08.2020 gültigen Fassung noch bis zum 01.09.2032 absolvieren.