Ausbildung
zum/zur Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut*in (Approbation)
Ausbildungsbeginn: Start im April und Oktober
Finanzierung
Für die Ausbildungsorganisation und Theorievermittlung im Rahmen der Ausbildung fallen für die Auszubildenden Kosten an.
Diese werden grundsätzlich monatlich vom Konto abgebucht.
Ob und wie die Praktischen Tätigkeiten (PT1 und PT2) im Rahmen der Ausbildung vergütet werden, vereinbaren die Auszubildenden individuell mit den Praktikumsstellen.
Gemäß dem Gesetz zur Reform der Psychotherapeutenausbildung mit Wirkung zum 01.09.2020 soll das PT1 mit einem Gehalt in Höhe von mindestens 1.000 Euro vergütet werden.
Die Ambulanzstunden gegen Ende der Ausbildung, bei denen die Auszubildenden abrechnungsfähig selbstständig Patient*innen behandeln, werden vergütet. Insgesamt sind die Einnahmen etwas höher als die Ausbildungsgebühr.